Die Grundrechte sind das Fundament unserer Freiheit und Demokratie. Sie dienen nicht nur dem Schutz des Einzelnen, sondern haben auch eine wichtige Vergewisserungsfunktion: Sie überwinden den Untertanengeist und die obrigkeitsstaatliche Haltung, indem sie den Staat verpflichten, seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte zu rechtfertigen. Der Bürger muss nicht seine Rechte rechtfertigen, sondern der Staat muss seine Eingriffe begründen.
Besonders wichtig ist hierbei das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG). Dieses Gebot verlangt, dass jedes Gesetz, das Grundrechte einschränkt, das betroffene Grundrecht ausdrücklich unter Angabe des Artikels nennt. Dies ist keine bloße Formalität, sondern eine wesentliche Voraussetzung für die Gültigkeit solcher Gesetze und ein unverzichtbarer Schutzmechanismus gegen willkürliche Grundrechtseinschränkungen.

Bereits in der frühen Bundesrepublik wurde dieses Zitiergebot, das ursprünglich vom Nazi-Juristen Hermann v. Mangoldt formuliert wurde, systematisch unterlaufen und ausgehöhlt. Diese Praxis zeigt, wie formale Schutzmechanismen des Grundgesetzes nicht konsequent umgesetzt wurden, was die Bedeutung einer kritischen und wachsamen Rechtskultur unterstreicht.
Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, auf die Einhaltung dieses Zitiergebots zu pochen und sich ihrer Grundrechte bewusst zu sein. Nur durch konsequentes Einfordern und Verteidigen unserer verfassungsmäßigen Rechte können wir eine demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaft erhalten und weiterentwickeln.

Wie Prof. Dr. Jörn Ipsen betont, müssen Grundrechte als Maßstab für staatliches Handeln gelten: Nicht der Bürger muss seine Rechte rechtfertigen, sondern der Staat muss seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen. Dies gilt insbesondere für das Zitiergebot, das Transparenz und Rechtssicherheit bei Grundrechtseinschränkungen gewährleistet.
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