📜 Zitat der Bundesregierung (2012):
„Die Verfassung selbst garantiert die Wahrung der Grundrechte. In Artikel 1 heißt es dazu: ‚Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.‘“
– Antwort des Bundespresseamts im Auftrag der Bundeskanzlerin Angela Merkel
🔗 Quelle auf https://direktzu.de/kanzlerin/messages/grundrechtsgarant-42172
❌ Kein Antrag nötig
❌ Keine richterliche Bestätigung
✅ Die Grundrechte gelten seit 1949 – direkt, dauerhaft, unantastbar
Wer behauptet, das Grundgesetz sei „ungültig“ oder „nicht relevant“, ignoriert die verfassungsrechtliche Realität.
Diese Aussage der Bundesregierung entkräftet jede Verschwörungstheorie und bestätigt:
Das Grundgesetz ist die Basis des Rechts. Es schützt dich – ohne dass du es beantragen musst.
📘 Mehr dazu im Handbuch des Souveräns:
👉 Kapitel: Grundrechte – direkt, dauerhaft, unantastbar







