screenshot 20250920 1403393020578306891919840
[svs_banner]

Nachdem die Verfassungsänderung zu Artikel 93 und 94 bereits beschlossen war und ich selbst keine rechtliche Möglichkeit mehr hatte, wandte ich mich direkt an jene Partei, die sich zuvor öffentlich gegen diese Änderung ausgesprochen hatte.

Sie nennt sich Verteidigerin des Grundgesetzes. 
Doch als die letzte strukturelle Möglichkeit zur Prüfung bestand – die Normenkontrollklage – blieb sie wirkungslos.

Die Klage blieb aus. Die Wirkung auch.

Jetzt stelle ich die Frage neu – mit erweitertem Fokus:

Das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 GG wird seit Jahren systematisch falsch ausgelegt. 
Diese Fehlanwendung wird insbesondere gestützt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und durch das Handbuch der Rechtsförmlichkeit, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz.

Beide Instanzen tragen strukturell dazu bei, dass der Gesetzgeber seine Pflicht zur Transparenz entwertet – entgegen dem Willen des parlamentarischen Rats, der das Zitiergebot als Fessel des Gesetzgebers konzipiert hat.

Die Folge: 
Gesetze, die Grundrechte einschränken, werden nicht korrekt kenntlich gemacht. 
Der Gesetzgeber wird nicht mehr gezwungen, seine Eingriffe offen zu benennen. 
Das Zitiergebot verliert seine Funktion als Schutzmechanismus – und wird zur bloßen Formalie.

Diese Fehlinterpretation betrifft nicht nur einzelne Gesetze, sondern die Struktur der Gesetzgebung selbst. 
Sie führt dazu, dass Grundrechte faktisch eingeschränkt werden, ohne dass der Gesetzgeber dies offenlegt – und damit ohne die verfassungsrechtlich gebotene Transparenz.

Ich fordere: 
Tätigkeit. Struktur. Wirkung. 
Nicht als Bittsteller – sondern als Auftraggeber. 
Denn ich bin Teil des Souveräns. 
Und jede Partei ist Dienerin des verfassungsmäßigen Auftrags, der vom Volk ausgeht.

Ich weise auf diese strukturelle Verfassungswidrigkeit hin – und stelle bei Bedarf eine juristisch fundierte Expertise zur Verfügung, die die Missstände klar, nachvollziehbar und unwiderlegbar dokumentiert.

Diese Mitteilung – wie auch viele weitere Inhalte – wird zeitgleich öffentlich veröffentlicht. 
Sie ist nicht vertraulich. Sie ist strukturell. 
Und sie wird gesehen.

Ich nehme niemandem die Arbeit ab. 
Ich gebe Hilfe zur Selbsthilfe.

Denn wer schweigt, wo Klarheit nötig ist, wirkt nicht. 
Und wer nicht wirkt, hat nichts verteidigt.

Wenn du behauptest, für Grundgesetz und Demokratie zu stehen, dann ist jetzt der Moment, das zu beweisen. 
Nicht durch Worte – sondern durch Struktur.

Ich prüfe. Ich fordere. Ich bleibe.



Algoraksha 
aka 
Alexander Emil Schröpfer 
Menschenrechtverteidiger

Rechtliche Grundlagen meiner Tätigkeit: 
– Nationale Fundierung: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere Art. 1 GG) 
– Internationale Legitimation: UN-Deklaration über Menschenrechtsverteidiger (UN-Resolution A/RES/53/144, 1998)

Mission: 
„Das Erwachen aus dem Traum(a) der Wahnvorstellungen des Verstandes“

SVS-Monitoring

⚠️ ZUGANG BESCHRÄNKT ⚠️

Grundrechtsschulung erforderlich

Sie betreten diesen Raum als Gast. Um das TITAN-System und die Aktionsbasis nutzen zu können, müssen Sie Ihre Souveränität durch die Grundrechtsschulung bestätigen.

STATUS: MONITORING AKTIV [V3.1]


Moin und danke für deinen Besuch. Ich freue mich auf deinen Kommentar 😉

Entdecke mehr von Menschenrechtverteidiger

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen