Die Verfassung ist kein Verwaltungszauberglücksspiel
Zur Wiederbelebung des unbeschränkten/barrierefreien Grundrechts auf Zugang zu funktionierender Justiz
🛡️ WER ICH BIN – UND WARUM ICH HANDELE
Ein Positionsvorwort zum Manifest von Alexander Emil Schröpfer
Ich bin kein Funktionsträger, kein Angestellter eines Apparates. Ich bin ein Mensch, der erlebt hat, was es bedeutet, wenn Recht kein Zuhause mehr hat – und der seither nicht mehr bereit ist, darüber zu schweigen.
Gemeinsam mit einem kleinen Team aus Betroffenen und engagierten Mitstreiter:innen setze ich mich seit Jahren für Verfassungsrecht, Menschenwürde und den Zugang zu funktionierender Justiz ein – insbesondere in Bereichen, in denen das System schweigt:
- Existenzsicherung,
- familiengerichtlicher Kinderschutz,
- Rechtsschutz gegen Verwaltungswillkür.
Meine Arbeit ist ehrenamtlich, unabhängig, verfassungsbasiert – getragen von Artikel 1 des Grundgesetzes, den Grundrechten der EU, der EMRK und der UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger (A/RES/53/144).
Ich nenne mich Menschenrechtverteidiger nicht, weil es auf einem Schild steht, sondern weil es das Letzte ist, was bleibt, wenn der Weg durch die Instanzen versagt. Dieses Manifest ist kein juristischer Text. Es ist eine Mahnung.
📜 MANIFEST
Die Verfassung ist kein Verwaltungszauberglücksspiel
Zur Wiederbelebung des unbeschränkten/barrierefreien Grundrechts auf Zugang zu funktionierender Justiz
Verfasst von:
Alexander Emil Schröpfer
Dipl.-Ing. (Univ.),
Oberstleutnant d.R.
Sankt Margarethen · Juli 2025
„Das Recht darf nicht der Sprache der Macht gehorchen, sondern dem Ruf der Gerechtigkeit.“
– A. E. Schröpfer
1. Präambel – In eigener Angelegenheit. Und in allgemeiner
Ich schreibe diesen Text nicht als Jurist, aber gerade nicht weniger als aus juristischer Notwendigkeit. Denn was nützt ein Rechtsstaat, dessen Zugang denen versperrt bleibt, die keine Lobby, keine Kraft mehr und zudem kein Geld für Anwälte haben – aber dennoch ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht auf Gerechtigkeit?
Ich schreibe ihn als jemand, der das Grundgesetz nicht zitiert, um zu brillieren, sondern um daran zu erinnern, dass es existiert und weiterhin gilt.
2. Die Hürde aus Papier – Anwaltszwang als Türsteher zum/vorm Recht
Wenn Prozessrechte nur dann gelten bzw. wirksam werden können, wenn sie ein Rechtsanwalt vorträgt, dann ist das Recht kein Allgemeingut mehr, sondern eine Lizenzpflicht – ein formaler Zugriffsschutz auf ein universelles Recht.
§ 172 Abs. 3 StPO schreibt einen Anwaltszwang (besser: eine Anwaltsbenutzung) vor. Das mag für die Meisten ausreichend sein. Doch was ist, wenn kein Anwalt bereit ist, diesen Schritt zu gehen?
Wenn dafür die Prozesskostenhilfe verweigert wird? Was, wenn ein schwerbehinderter Mensch, entwurzelt durch strukturelle Gewalt, alleine dasteht – und zu diesem dann auch noch sein Schriftsatz zurückkommt mit dem Vermerk: „nicht unterschrieben durch einen Rechtsanwalt“?
Dann wird das Recht selbst zur Farce. Eine Reinschrift der Ohnmacht.
3. Der Grundsatz dieser Widersprüchlichkeit
Wer fordert, dass Recht nur über den Rechtsanwalt geltend gemacht werden darf und gleichzeitig verweigert, dass dieser bzw. die Mittel dazu beigestellt werden, der betreibt juristisch „doppelte Buchführung“. Die Verfassung kennt das Wort „Unzulässigkeit“ nicht. Sie entlarvt dieses Verhalten als Richterentzug und Rechtsschutzvereitelung.
4. Kein Gesetz gegen die Menschenwürde
Art. 1 Abs. 1 GG – die Menschenwürde – ist kein schmückendes Eröffnungsmotto. Sie ist das, was bleibt und übrig bleiben muss, wenn jedes Formular, jede Bezeichnung, jede Kammernummer, jeder Hinweis auf „Unanfechtbarkeit“ vorbei ist…
Sie verpflichtet jeden Akteur. Auch Richter. Auch Geschäftsstellen. Auch Senate.
5. Der Staat als Kontrahent – und das Gericht als (nur bestätigender?) Richter
Im Ideal agiert das Gericht als Aufpasser. Als hütende letzte Instanz der Gerechtigkeit. Doch in vielen Konstellationen ist es faktisch der verlängerte Arm der Verwaltung – ein Prüfer von politisch gewünschten Zulässigkeiten, Zuständigkeiten und rechtsverhindernden Formalien.
Doch die verfassungsrechtliche Wahrheit ist eine andere: Gerichte sind nicht Gatekeeper. Gerichte sind Wächter.
6. Die Robe ist kein Schutzschild vor Irrtum
Richterliche Unabhängigkeit schützt vor gewaltsamer Einflussnahme – nicht vor (öffentlicher) Kritik. Art. 97 GG ist keine Immunitätsklausel bei Rechtsumgehung, sondern ein Auftrag zu absoluter Gesetzestreue. Wer geltendes Verfassungsrecht ignoriert, verlässt nicht nur das Verfahren – sondern den Boden der freiheitlichen Demokratie.
7. Menschenrechtverteidiger ist kein Titel – es ist eine Verpflichtung
Ich nenne mich Menschenrechtverteidiger nicht, weil es schön auf einem Schild aussieht und den Anschein moralischer Integrität erweckt, sondern weil es der letzte Ausdruck dessen ist, was Mensch tut, wenn er zwischen Formalakten, Abweisungen und Nichtannahmen letztlich aufsteht und sagt: „So nicht in meinem Namen. Und nicht in dem meines Mitmenschen.“
Diese Rolle ergibt sich nicht aus Genehmigung, sondern aus Verantwortung. Sie lässt sich nicht zulassen – aber besetzen: durch Wahrnehmen und Dasein in Beharrlichkeit.
8. Schlussformel – Verfassung vor Verwaltungsinteressen
- Wir brauchen keine Reform des Rechts durch elitäre neue Gesetze.
- Wir brauchen eine Reform der Anwendung zu den Verfassungswerten hin.
- Jeden Tag – nicht mehr, aber auch keinen Tag weniger.
- Und vielleicht, ganz vielleicht, müssen wir dazu gerade nicht das Grundgesetz neu schreiben, sondern nur anfangen, es zu lesen – und wieder anzuwenden.
9. Vermerk zur Weitergabe und Nutzung
Dieses Manifest wurde als freier publizistischer Beitrag im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes verfasst. Es darf und soll verbreitet, vervielfältigt, zitiert und diskutiert werden – in Auszügen oder im Ganzen – solange folgende Bedingung gewahrt bleibt:
Namensnennung des Autors:
Alexander Emil Schröpfer, Dipl.-Ing. (Univ.), Oberstleutnant d.R.
Datum: Juli 2025
Ort: Sankt Margarethen
Hinweis:
Der Text versteht sich als Teil eines bürgerrechtlichen Impulses zur Stärkung der verfassungsrechtlichen Diskussionskultur.
Jede nichtkommerzielle Verwendung – auch in pädagogischen, wissenschaftlichen oder zivilgesellschaftlichen Kontexten – ist ausdrücklich erwünscht.
„Dieses Manifest gilt nicht für mich allein.
Es gilt für alle, die auf eine der Gerechtigkeit und Menschenwürde dienenden Justiz hoffen – statt auf individuelle Privilegien.“

„Ich schreibe nicht, um zu gefallen. Ich schreibe, weil Schweigen keine Option mehr ist.“
„Recht, das schweigt, ist Unrecht. Ich erinnere es an seine Stimme.“
„Das letzte Wort gehört nicht dem Gesetz. Es gehört der Gerechtigkeit.“
„Ich bin nicht parteiisch. Ich bin grundgesetzlich.“
„Wenn Würde verletzt wird, darf Zurückhaltung keine Tugend sein.“
„Würde ist keine Idee – sie ist der Ursprung von allem.“
„Ich, Alexander Emil Schröpfer, spreche nicht im Namen der Macht –
sondern im Namen der Menschen, die sie schützt.“







