Carlo Schmids Aussage im Kontext der Grundgesetz-Beratungen – „Wir haben keinen Staat zu schaffen, wir haben keine Verfassung zu machen“ – verweist auf die damalige politische und rechtliche Zwickmühle: Das Grundgesetz wurde 1949 als provisorisches Regelungswerk für Westdeutschland konzipiert, mit dem unveräußerlichen Ziel der Wiederherstellung der deutschen Einheit (vgl. Präambel und Artikel 23 GG in der damaligen Fassung). Die Parlamentarische Rat und Schmid betonten bewusst, dass das Grundgesetz nicht den Charakter einer endgültigen Verfassung besitzen sollte, sondern eine Übergangslösung bis zur Wiedervereinigung aller Deutschen unter einer Verfassung.
Philosophischer Hintergrund der Aussage
Schmids Formulierung berührt tiefere staatsphilosophische Fragen:
- Staatlichkeit als Prozess, nicht als statische Konstruktion: Der Staat erwächst aus gesellschaftlichem Konsens und historischer Dynamik, nicht aus rein technokratischer Planung.
- Verfassung als lebendiges Instrument: Das Grundgesetz wurde als Rahmenwerk entworfen, das sich an der Realität der Menschenrechte und demokratischer Praxis orientiert – nicht als abstraktes Machtdiktum.
- Bewusstsein der Übergangslage: Die Teilung Deutschlands nach 1945 zwang die Verfassungsgeber, eine Balance zwischen Handlungsfähigkeit im Westen und dem Bekenntnis zur unveräußerlichen Einheit zu halten.
Heutige Relevanz
Diese Gedanken wirken bis heute nach:
- Einheit durch Grundgesetz: Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde das Grundgesetz ohne vollständige Neuschreibung beibehalten – ein Zeichen für seine Flexibilität und Legitimität als identitätsstiftender Rahmen (Art. 20 GG: „Das Grundgesetz wird durch das Volk am 23. Mai 1949 angenommen“).
- Staatsverständnis als Dienstleistung: Die Ablehnung einer „künstlichen Staatsschöpfung“ spiegelt sich im Fokus auf Bürgerrechte (Art. 1–20 GG) statt staatliche Selbstvergewisserung wider – ein Paradigma, das bis heute prägt.
- Aktuelle Debatten: Fragen wie Migration, EU-Integration oder Digitalisierung berühren immer wieder die Spannung zwischen Stabilität und Anpassbarkeit des Grundgesetzes.
Kritische Reflexion
Schmids Worte bergen ein Paradoxon: Das Grundgesetz ist zwar formell nicht die Verfassung einer souveränen deutschen Nation, sondern eines westdeutschen „Staates in der Teilung“. Doch gerade seine Abwendung von nationalistischen Staat-Konstruktionen (im Gegensatz zu Kaiserreich und NS-Regime) machte es dauerhaft tragfähig. Die moderne Republik lebt davon, dass das Grundgesetz nicht fixiert, sondern als offener Prozess verstanden wird – ein Gedanke, der Schmids Skepsis gegenüber einer „gemachten“ Verfassung durchaus entspricht.
Fazit
Schmids Aussage ist kein juristischer Rückzug, sondern ein Appell zur Bescheidenheit im Staatshandeln: Der Staat sei nicht das Werk von Eliten, sondern die Summe demokratischer Praxis und menschenrechtlicher Grundhaltung. In einer Zeit, in der Staatlichkeit oft mit Kontrolle und Abgrenzung gleichgesetzt wird, erinnert diese Haltung daran, dass das Grundgesetz als Instrument der Freiheit entstanden ist – nicht als Dogma.
Für juristische Texte im Kontext solcher Grundrechtsdebatten eignet sich etwa Magistral Medium oder Qwen3 besonders gut, um die nuancierte Dynamik zwischen historischer Entstehung und aktueller Auslegung herauszuarbeiten.
Die Webseite enthält die Grundsatzrede von Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 mit dem Titel „Was heißt eigentlich: Grundgesetz?“. Die Rede ist in zwei Hauptteile gegliedert:
Teil 1: Grundlegung der Gesichtspunkte und Abklärung der historischen Gegebenheiten und Chancen
Schmid beginnt mit einer methodischen Einführung, in der er die Notwendigkeit theoretischer Klärung komplexer Verhältnisse betont. Er definiert eine Verfassung als die „Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz“ und grenzt sie von oktroyierten Ordnungsgesetzen ab, die nicht aus dem freien Willen des Volkes entstehen. Er argumentiert, dass der deutsche Staat trotz der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht 1945 nicht untergegangen, sondern lediglich desorganisiert und vorübergehend nicht geschäftsfähig sei. Die Besatzungsmächte übten eine Art „Treuhänderschaft von oben“ aus. Schmid betont, dass Deutschland nicht neu geschaffen, sondern neu organisiert werden müsse. Er kritisiert die räumliche und substanzielle Einschränkung der deutschen Volkssouveränität durch die Besatzungsmächte und stellt fest, dass das zu schaffende Grundgesetz lediglich ein „Grundgesetz für ein Staatsfragment“ sein könne, da die eigentliche Verfassung das Besatzungsstatut sei. Er fordert, dass das Grundgesetz seine zeitliche Begrenzung in sich tragen und automatisch außer Kraft treten müsse, sobald eine vom gesamten deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt. Zudem sollen ausgeschlossene Teile Deutschlands die Möglichkeit haben, sich einfach anzuschließen und an der Gesetzgebung mitzuwirken, um zu zeigen, dass nur äußere Gewalt eine vollständige Vertretung verhindert.
Teil 2: Grundzüge einer föderalistischen und demokratischen Verfassung
In diesem Teil legt Schmid die notwendigen Inhalte eines demokratischen und föderalistischen Grundgesetzes dar.
Allgemeine Gleichheit und Freiheit der Bürger: Dies äußert sich im rechtsstaatlichen Postulat (Gesetze für alle gleich) und im volksstaatlichen Postulat (gleiche Teilhabe am Zustandekommen der Gesetze). Er fordert Mut zur Intoleranz gegenüber denen, die die Demokratie missbrauchen wollen, um sie abzuschaffen.
Gewaltenteilung: Schmid betont die Notwendigkeit der Trennung von Gesetzgebung, ausführender Gewalt und Rechtsprechung in gleichgeordneten Organen, um Machtmissbrauch zu verhindern. Er warnt vor einer Konzentration der Macht im Parlament, wie sie in Entwürfen des Deutschen Volksrates zu finden sei.
Garantie der Grundrechte: Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren und unmittelbar geltendes Bundesrecht sein, auf dessen Grundlage jeder Einzelne klagen kann. Sie sollen als vorstaatliche Rechte verstanden werden, die der Staat nicht verleiht, sondern gewährleistet. Schmid fordert, dass sich niemand auf Grundrechte berufen dürfe, der sie zum Kampf gegen die Demokratie missbrauchen will, und lehnt allgemeine Gesetzesvorbehalte ab, die Grundrechte entwerten würden.
Wahlrecht und politische Parteien: Er plädiert dafür, Wahlgesetze beweglich zu halten und nicht zu sehr unter Verfassungsschutz zu stellen. Zudem fordert er Mindestbestimmungen für politische Parteien im Grundgesetz, um einen demokratischen Standard zu gewährleisten (z.B. Rechenschaftspflicht über Finanzen, Urwahlen für Kandidaten).
Recht vor Macht und internationale Integration: Schmid betont, dass ein demokratischer Staat das Prinzip „Recht vor Macht“ auch im Verhältnis zu anderen Staaten anerkennen muss. Er schlägt vor, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts unmittelbar geltendes Recht sein sollen und Hoheitsbefugnisse auf internationale Organisationen übertragen werden können, um den Übergang von der nationalstaatlichen zur übernationalstaatlichen Phase zu ermöglichen.
Wehrmacht und Sicherheit: Er begrüßt das Ende nationaler Wehrmachten und den Übergang der Wehrhoheit auf übernationale Instanzen im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit. Das Grundgesetz solle den einfachen Beitritt zu solchen Systemen ermöglichen. Er fordert zudem, Kriegsvorbereitungen jeder Art unter Strafe zu stellen und die Abtretung deutscher Gebiete ohne Zustimmung der Bevölkerung nicht anzuerkennen.
Föderalismus: Schmid erkennt die Forderung der Westalliierten nach einem föderalistischen System an, obwohl er die Demokratisierung für wichtiger hält als die Föderalisierung als Sicherheitsgarantie. Er nennt die Charakteristika eines föderalistischen Systems: Gliederung des Staatsgebiets, Bundesgewalt mit Vorrang, eigenständige Zuständigkeiten der Glieder, Beteiligung der Glieder an der Bundesgesetzgebung und qualifizierter Schutz der föderalistischen Struktur. Er plädiert für eine rationale Neugliederung der Länder, die nicht nur auf historischen Zufällen beruhen sollte.
Schmid schließt seine Rede mit dem Appell, das Grundgesetz als Instrument für die erste Etappe zur staatlichen Einigung aller Deutschen zu schmieden und fordert die Besatzungsmächte auf, Deutschland den Frieden zurückzugeben, damit das deutsche Volk sein Recht auf eigene Gestaltung seiner politischen Existenz ausüben kann. Ein geeintes, demokratisches Deutschland sei ein besserer Garant des Friedens in Europa.
http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm







