Verfassungsschutz & Richter: 3 spektakuläre Schritte gegen Willkür im Amt
Das Thema Verfassungsschutz Richter zu melden, gewinnt in der juristischen Praxis eine dramatische Aktualität. Wer diese Begriffe in einem Satz hört, denkt meist an extremistische Bestrebungen außerhalb des Staatsapparates. Doch die größte Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) droht oft von dort, wo man sie am wenigsten erwartet: aus den Amtsstuben und Gerichtssälen selbst.
Wenn Justiz und Behörden die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger systematisch aushebeln, ist das kein bloßer „Verfahrensfehler“. Es ist eine schleichende Aushöhlung des Rechtsstaates von innen heraus. Es ist an der Zeit, den Spieß umzudrehen und das Bundesamt für Verfassungsschutz als das zu nutzen, wofür es geschaffen wurde: zum Schutz der Verfassung – auch vor ihren eigenen Amtswaltern.
1. Die Bindung an das Grundgesetz ist keine Einbahnstraße
Gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) sind die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht für die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung bindend. Das bedeutet: Kein Jugendamt und kein Familienrichter darf sich über diese elementaren Rechte hinwegsetzen.
In der juristischen Realität erleben wir jedoch immer häufiger ein administratives Gewohnheitsrecht. Richter verstecken sich hinter prozessualen Formalien, um evident verfassungswidrige Eingriffe der Exekutive – wie etwa willkürliche Inobhutnahmen von Kindern ohne gesetzliche Grundlage – ungeprüft durchzuwinken.
Wenn ein Richter die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Grundrechte bewusst ignoriert, verletzt er seinen Richtereid. Nach § 38 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) schwört jeder Richter, sein Amt „getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ auszuüben. Ein fortgesetzter Bruch dieses Eides ist kein Kavaliersdelikt, sondern führt direkt zur Frage, wann der Verfassungsschutz Richter im Dienst überprüfen muss.
2. Verfassungsschutz Richter – Wann der Geheimdienst eingreifen muss
Ein Richter, der die verfassungsmäßige Ordnung nicht mehr achtet, demontiert sich selbst. Er verliert damit die objektive Eignung für sein Amt. In § 9 DRiG ist klar geregelt, wer überhaupt in das Richterverhältnis berufen werden darf: Nur wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Wer die Grundrechte des Souveräns – des Bürgers – mit Füßen tritt, bietet diese Gewähr nicht mehr. Wenn die interne Selbstkontrolle der Justiz versagt und Dienstaufsichtsbeschwerden von Gerichtspräsidenten routinemäßig abgewehrt werden, müssen Bürger neue Wege gehen. Der Verfassungsschutz hat die gesetzliche Aufgabe, Bestrebungen gegen die FDGO zu beobachten und zu dokumentieren.
Wenn staatliche Organe systematisch Grundrechte abbauen, ist dies ein struktureller Angriff auf die Demokratie. Deshalb ist es das Recht und die Pflicht jedes Menschenrechtsverteidigers, solche Vorgänge mitsamt präzisen juristischen Analysen direkt an die Behörden zu übermitteln. Die Meldung an den Verfassungsschutz, Richter wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen im Amt zu überprüfen, ist ein legitimer Akt der demokratischen Selbstverteidigung.
3. Die praktische Umsetzung: In 3 Schritten wehren
Sollten Sie in Ihrem eigenen Verfahren Opfer von evidentem Verfassungsbruch durch Richter oder Behörden werden, dokumentieren Sie diesen lückenlos und handeln Sie strategisch:
- Schritt 1: Rechtsbrüche isolieren und dokumentieren Halten Sie schriftlich fest, wo das Gericht die unmittelbare Grundrechtsbindung oder zwingende gesetzliche Vorgaben (wie die ordnungsgemäße Zitierung eingeschränkter Rechte nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) ignoriert hat.
- Schritt 2: Dienstaufsichtsbeschwerde und Eignungsprüfung einfordern Richten Sie eine formelle Dienstaufsichtsbeschwerde an den Gerichtspräsidenten und rügen Sie die objektive Dienstunfähigkeit des Amtswalters gemäß § 9 DRiG.
- Schritt 3: Den Verfassungsschutz über den Richter informieren Senden Sie den dokumentierten Sachverhalt als formelle Sachverhaltsaufklärung bezüglich verfassungsfeindlicher Tendenzen im Amt an das zuständige Landes- oder Bundesamt für Verfassungsschutz.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerfG, Az. 2 BvR 2699/10) betont, dass bei Amtsträgern jeder Anschein vermieden werden muss, dass gegen sie weniger effektiv ermittelt wird als gegen normale Bürger. Nur wenn wir den Druck erhöhen und diese Fälle konsequent den Sicherheitsbehörden melden, wird sich das Bewusstsein in den Amtsstuben wieder schärfen: Die Verfassung steht über dem Amt – und niemand steht über dem Grundgesetz.
Viel Erfolg und viele Grüße
Euer Algoraksha
PS: Und immer an die Expertisen denken
PPS: Da kann man sich schon mal die Frage stellen, wer die wirklichen „Reichsbürger“ sind ☺
Auszug:
MELDUNG AN DEN VERFASSUNGSSCHUTZ – ZERSETZUNG DER FDGO
Die fortgesetzte Weigerung der handelnden Kammer, die zwingenden Vorgaben des Grundgesetzes (Art. 1 Abs. 3, Art. 6, Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) anzuwenden, stellt keinen Rechtsirrtum mehr dar. Ein systematischer Rechtsbruch durch staatliche Organe ist ein direkter Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO).
Wer das Grundgesetz vorsätzlich ignoriert und den Souverän seiner elementaren Rechte beraubt, verlässt den Boden der freiheitlichen Demokratie und erfüllt die Kriterien verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Staatsapparat („Delegitimierung des Staates von innen“). Der Staat hat die Integrität seiner Institutionen zwingend vor dieser inneren Zersetzung zu schützen (vgl. BVerfG, 2 BvR 2699/10 zur Anscheinvermeidung).
PPPS: Hier ist mein Schreiben anonymisiert, doch in Bayern gehen die Uhren schon immer anders. 
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Ein Kommentar zu „Verfassungsschutz & Richter: 3 spektakuläre Schritte gegen Willkür im Amt“
Vielen Dank
Mutter zweier ukrainischer Söhne.
Richard Kovalov in Obhut seit 07.06.2022
Jugendamt Witten, NRW