Reichsbürger & Bundeswehr Skandal: Der 1.000-Seiten-Beweis vor Gericht
Von Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha) | Dipl.-Ing. (Univ.), Oberstleutnant d.R. & Menschenrechtsverteidiger (UN-Res. 53/144) 
Es reicht. Jahrelang operieren Behörden im Verborgenen, verunreinigen Akten, zerstören Existenzen und verstecken sich hinter der Anonymität des Apparats. Heute habe ich diesem Treiben ein Ende gesetzt. Ich habe eine gewaltige vorbeugende Feststellungsklage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht eingereicht.
Das Ziel: Die endgültige Vernichtung der rechtswidrigen Stigmatisierung an ihrer Quelle. Ich mache diesen Schritt öffentlich, inklusive aller Aktenzeichen. Denn Transparenz ist das einzige Licht, das diesen administrativen Sumpf austrocknet. Ergänzende Infos zu Reichsbürger finden sich HIER. (Dabei auch dass solche „Reichsbürger“sogar vom Grundgesetz geschützt sind und wer die wirklichen Reichsbürger sind ☺)
Der Auslöser: Das Reichsbürger Bundeswehr Framing in der Militärakte
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) führt gegen mich eine wehrdisziplinare Vorermittlungsakte (Az. 25-01-24 V 106/20). Auf dem Deckblatt (Blatt F1) prangt schwarz auf weiß und ohne jede rechtliche Grundlage die Stigmatisierung: „Volksverhetzung / Verstoß gegen das Waffengesetz / Reichsbürger“.

Dieses absurde Reichsbürger Bundeswehr Framing ist keine harmlose Randnotiz. Er ist eine gezielte Laufbahnblockade, die meine längst fällige Beförderung zum angestrebten Enddienstgrad Oberst der Reserve verhindert. Aus diesem Grund habe ich parallel das Truppendienstgericht Nord (Az. N 4 VL 18/23) und den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages eingeschaltet. Es ist der Beweis für eine unzulässige, staatliche Gesinnungsprüfung.
Der administrative Flächenbrand der Behörden
Wer einmal diesen Stempel trägt, wird im System faktisch vogelfrei gestellt. Meine Klage beweist nun vor dem Verwaltungsgericht, wie dieser Eintrag einen Flächenbrand durch alle Behörden ausgelöst hat. Er stützt sich nicht auf Fakten, sondern auf das illegale Reichsbürger Bundeswehr Narrativ: 
- Der 1.000-Seiten-Beweis (Verfassungsschutz): Ein aktueller Bescheid des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Az. 1A2- 244-250002-6864-0002/26 S) vom 02.06.2026 beweist das Unfassbare. Eine behördliche Abfrage zu meiner Person musste bei satten „1.000 Seiten“ automatisch gestoppt werden. Die Herausgabe wird wegen „immensen Arbeitsaufwands“ schlicht verweigert. Ein uferloser Überwachungsapparat, gespeist aus illegalen Akteneinträgen!
- Schikane durch die Bundespolizei: Bei meinen letzten außereuropäischen Flügen passierte ich die automatischen eGates fehlerfrei. Dennoch wurde ich im Nachgang systematisch von der Bundespolizei herausgezogen und manuell gefilzt. Der verdeckte Fahndungsvermerk zirkuliert offensichtlich bereits in den polizeilichen Datenbanken.
Die faktische Existenzvernichtung durch Ultra-Vires-Akte
Wie lebensbedrohlich dieses Framing ist, hat meine Familie am eigenen Leib erfahren müssen. Unter exakt diesem Stempel wurden uns in der Vergangenheit die elementarsten Grundrechte entzogen:
Zunächst erfolgte ein martialischer SEK-Einsatz im Jahr 2018 in den frühen Morgenstunden. (Mein Original Zitat am 04.05.2018: „Wären Sie morgen gekommen, hätten wir zusammen Geburtstag feiern können!“ ☺). Zuvor erfolgte eine völlig verfassungswidrige, achtmonatige Inobhutnahme unseres Kindes.
Der absolute Gipfel dieses Justizskandals: Der involvierte Gutachter gab später im Gerichtssaal live zu, dass er Gründe für diese Inobhutnahme schlichtweg „erfinden musste“. Gegen ihn hat meine Lebensgefährtin (eine Diplom-Psychologin) inzwischen Strafanzeige erstattet. Ab dem Jahr 2020 stellte man zudem verfassungswidrig jegliche Sozialleistungen ein, um mich materiell auszuhungern.
Der Präzedenzfall ist längst auf unserer Seite!
Die Behörden ignorieren sehenden Auges, dass ich diese Schlacht bereits einmal gewonnen habe. Das Sozialgericht Itzehoe (Az. S 23 AS 263/20) hat bereits am 28.04.2021 rechtskräftig per Gerichtsbescheid festgestellt, dass die Behauptung, ich sei ein sogenannter „Reichsbürger“, einen massiven Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.
Das Gericht attestierte eine ehrverletzende „Prangerwirkung“ und verurteilte die Behörde unter Androhung von 500,00 Euro Ordnungsgeld zur Unterlassung.
Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont hat:
„Die zu späte Verschaffung der erforderlichen Rechtskenntnisse berechtigt ein Gericht nicht, sehenden Auges falsche Entscheidungen zu treffen.“
— BVerfG, Beschluss vom 28.07.2014 – 1 BvR 1925/13
Mein Gegenangriff: Die Klage in Schleswig
Ich habe das Verwaltungsgericht Schleswig nun aufgefordert, die absolute Nichtigkeit dieses Handelns festzustellen und folgende Behörden zu zwingen, ihre Akten auf den Tisch des Gerichts zu legen:
- Das BAPersBw (Die Militärakte und das Reichsbürger & Bundeswehr Konstrukt)
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz (Die ominösen 1.000 Seiten)
- Die Bundespolizei (Die Fahndungsvermerke am Flughafen)
- Das Jugendamt und die Bürgerbeauftragte Schleswig-Holstein (Die Inobhutnahme-Akten)
Meine Waffe? Die reine Verfassungsstatik! Keine dieser Behörden hat eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, die das nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) zwingend vorgeschriebene Zitat für diese massiven Grundrechtseingriffe enthält. Es sind klassische Ultra-Vires-Akte.
Es ist nacktes, illegales Staatshandeln. Zudem verletzen diese Einträge eklatant die europäische Datenschutzgrundverordnung (Art. 9 DSGVO – Verbot der Verarbeitung politischer Meinungen) und degradieren den autonomen Menschen zum bloßen Objekt staatlicher Willkür.
Wer als Amtswalter in den Kernbereich der Grundrechte (Art. 1 Abs. 1 GG) eingreift, ohne dass das Gesetz das zwingende Zitiergebot erfüllt, verliert die schützende Staatshaftung. Er haftet nach § 839 BGB privat und unbeschränkt.
Ein Aufruf an alle Betroffenen
Diese Klage führe ich nicht nur für mich und meine Familie, sondern als völkerrechtlich anerkannter Menschenrechtsverteidiger gemäß der UN-Resolution 53/144 für jeden, der in diesem Land unter der Wucht unzulässiger Framing-Kataloge zermahlen werden soll.
Wir sind keine Objekte der Verwaltung! Wir haben Rechte. Und wir fordern diese ein. Wer als Beamter, Richter oder Staatsanwalt diese Verfassungsstatik weiterhin ignoriert, verlässt den Boden des Grundgesetzes.
Die Verfassung ist kein Verwaltungsakt. Bleibt standhaft, organisiert euch, fordert die Akten an und zerschmettert die Narrative mit der Kälte des Rechts!
Euer Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha)








