Reichsbürger-Vorwurf

Ein Reichsbürger-Vorwurf ist heute das absolute Modethema der Behörden, um kritische Menschen mundtot zu machen. Wer sich effektiv gegen einen solchen Reichsbürger-Vorwurf wehren will, muss die Gerichte und Behörden prozessual aus ihrem verfassungsrechtlichen Irrtum reißen. Mit der Verfassungsstatik lässt sich dieser Reichsbürger-Vorwurf jedoch unschlagbar entkräften.

@menschenrechtverteidigerund es geht weiter mit meiner Reichsbürger Klage gegen die Staatsanwaltschaft Frankenthal vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße 🥳🖕🙏👻 Originalton – ⚖️ Menschenrechtverteidiger ⚖️

🦅 DIE PROZESSUALE DOPPELFRONT: Wie wir die Flucht der Fachgerichte in die verfassungswidrige Unerlaubnis blockieren

BAMM! Wenn das System meint, es kann unliebsame Verfassungsfragen einfach per bürokratischem Verschiebebahnhof ungesehen vom Tisch wischen, hat es die Rechnung ohne den Souverän gemacht! In den vergangenen 24 Stunden haben wir an zwei Gerichten gleichzeitig die prozessuale Guillotine fallen lassen. Es geht um das fundamentale Thema: Justizverweigerung und der wirksame Rechtsbehelf.

Wer die Vorgeschichte unseres Kampfes gegen das schmutzige Framing und die befangenen Gerichtsgutachter im Familienrecht nachlesen will, findet hier die Blaupausen vom Wochenende:
Teil 1: Gerichtsgutachter Haftung & Klageerweiterung sowie unsere originale Reichsbürger Unterlassungsklage.

Heute Morgen habe ich mich mit dem Schriftsatz der Staatsanwaltschaft Frankenthal auseinandergesetzt. Hier das Original.

Reichsbürger-Vorwurf: Ultimative Abwehr gegen staatliches Framing


I. Der Fall SG Itzehoe: Die Flucht vor der sozialen Existenzsicherung

Was ist passiert? Das Sozialgericht Itzehoe hat mit Beschluss vom 15.06.2026 (Az. S 21 SV 29/26) in einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer sozialrechtlich belastenden Einstufung erklärt, es sei sachlich unzuständig, und wollte das Verfahren kurzerhand an das allgemeine Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße abschieben.

Die Klinge der Verfassungsstatik: Wir haben umgehend eine formelle Beschwerde an das Landessozialgericht Schleswig-Holstein eingereicht! Ein Sozialgericht ist strukturell eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es kann sich seiner gesetzlichen Entscheidungspflicht nicht entziehen, wenn die exekutive Stigmatisierung als „Reichsbürger“ nachweislich den Zugang zu existenzsichernden Leistungen blockiert.

Wenn ein Polizeibeamter im Einsatz offen fragt: „Warum sollen wir einem Reichsbürger Sozialleistungen zahlen?“, ist der unmittelbare, existenzgefährdende Bezug zum Sozialrecht empirisch bewiesen! Die formlose Abschiebungstaktik bricht das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG). Die Kammer handelt hierbei Ultra Vires und maßt sich eine exekutive bzw. judikative Befugnis an, die das Grundgesetz ihr versagt. Der Verwaltungsakt entbehrt jeder gesetzlichen Erlaubnis (verfassungswidrige Unerlaubnis)!


II. Das Itzehoer Präzedenzurteil: Der rechtliche Rammbock gegen den Reichsbürger-Vorwurf

Der wichtigste Hebel, um sich gegen den Reichsbürger-Vorwurf zu wehren, liegt in der eigenen Rechtsprechung des Apparats. Mit dem rechtskräftigen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Itzehoe (Az. S 23 AS 263/20) wurde bereits unanfechtbar festgestellt:

  • Die unbewiesene Kategorisierung eines Menschen als „Reichsbürger“ stellt einen schwerwiegenden, rechtswidrigen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) dar.
  • Diese staatliche Einstufung entfaltet im gesamten Behördenverkehr eine unzulässige Prangerwirkung, die das Ansehen des Betroffenen systematisch zerstört.
  • Die Beweislastumkehr der Macht: Die Behörde trägt die volle Beweislast und muss konkrete Tatsachen vorlegen. Das bloße Pochen auf das Grundgesetz oder das Führen vieler Verfahren ist KEIN Beweis für Extremismus, sondern gelebte Grundrechtstreue! Ein haltloser Reichsbürger-Vorwurf bricht an dieser Hürde in sich zusammen.

III. Die Aufklärung der Gerichte über ihren verfassungsrechtlichen Irrtum beim Reichsbürger-Vorwurf

Behörden und Gerichte verstricken sich beim Thema Reichsbürger-Vorwurf regelmäßig in einen eklatanten Verfassungsirrtum: Sie versuchen, die grundgesetzliche Unterscheidung zwischen dem lebendigen „Menschen“ und der „natürlichen Person“ als extremistisch umzudeuten. Doch wir klären sie auf:

  • Die Unterscheidung zwischen Mensch (Subjekt) und Person (Objekt) ist die fundamentale Grundlage der Objektformel des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 123, 267). Der Mensch darf niemals zum bloßen Objekt staatlicher Fiktionen degradiert werden!
  • Wer auf die strikte Einhaltung der Grundrechte pocht und die Beachtung des Zitiergebots (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) sowie der völkerrechtlichen Verträge (Art. 25 GG) fordert, lehnt die Bundesrepublik nicht ab – er fordert die Einhaltung ihrer Verfassung (Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 20 Abs. 3 GG). Das ist das absolute Gegenteil von Reichsbürgertum!

Reichsbürger-Vorwurf abwehren mit der Verfassungsstatik


IV. Die Doppelfront: Unsere neuen Schriftsätze zur Abwehr beim Reichsbürger-Vorwurf

Wie dieser Kampf in der Praxis aussieht, zeigen wir an zwei aktuellen Fronten gleichzeitig, deren Schriftsätze wir hier als Open-Source-Waffen zur Verfügung stellen, um jeden unberechtigten Reichsbürger-Vorwurf im Keim zu ersticken:

  • Front 1: Die Beschwerde gegen den Verweisungsbeschluss des SG Itzehoe (Az. S 21 SV 29/26)
    Das Gericht wollte sich vor der Sachprüfung drücken – wir blockieren diese Flucht zum Verwaltungsgericht. Zudem rügen wir die papierene Zustellung als Verstoß gegen die eBO-Pflicht und die Menschenwürde (erzwungener Medienbruch als Paternalisierung unter Missachtung deines deklarierten Willens!).
  • Front 2: Die Replik vor dem VG Neustadt (Az. 3 K 659/26.NW)
    Gegen das Land Rheinland-Pfalz (vertreten durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal). Hier zerschmettern wir die Ausflucht, die Stigmatisierung sei nur „beiläufig“ geschehen, und weisen die reale Außenwirkung (u.a. Einspeisung in Verfahren vor dem Truppendienstgericht Nord zur Zerstörung der Existenz eines Reserveoffiziers) lückenlos nach.

V. Völkerrecht als Fundament gegen den Reichsbürger-Vorwurf

Um jede nationale Ausflucht der Fachgerichte im Keim zu ersticken, haben wir beide Verfahren völkerrechtlich und europarechtlich abgesichert. Über Artikel 25 und Artikel 59 Abs. 2 GG binden diese internationalen Garantien jede deutsche Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht:

Nutzt diese Blaupausen für eure eigenen Verfahren. Verlasst die Opferrolle und zwingt die Amtsträger über das Spiegelbild-Prinzip in die persönliche Haftung (§ 839 BGB).


📥 Hier die neuen Forensik-Blaupausen downloaden:

Nutzt unsere brandneuen Schriftsätze als Schutzschild für eure eigenen Verfahren:

📄 DOWNLOAD: Formelle Beschwerde gegen den Verweisungsbeschluss (SG Itzehoe)

📄 DOWNLOAD: Forensische Replik gegen die StA Frankenthal (VG Neustadt)

Euer Algoraksha (Alexander Emil Schröpfer)


P.S. (Und jetzt noch eine kleine Prise verfassungsrechtliche Ironie zum Schmunzeln):

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Selbst wenn jemand morgens mit der Pickelhaube aufwacht, fest an das Deutsche Reich von 1871 glaubt, den Kaiser zurückwünscht und die Existenz der Bundesrepublik Deutschland komplett leugnet – haltet euch fest: Sogar dieser Mensch ist vollumfänglich durch das Grundgesetz geschützt!

Die Grundrechte (Art. 1 Menschenwürde, Art. 2 Handlungsfreiheit, Art. 4 Weltanschauungsfreiheit, Art. 8 Versammlungsfreiheit, Art. 9 Vereinigungsfreiheit usw.) sind universelle Menschenrechte. Sie gelten für jeden Menschen, völlig unabhängig von seiner Ideologie oder Gesinnung.

Meinungsfreiheit BVerfG

Die Behörden und Gerichte hingegen, die durch ihr willkürliches Framing und ihre Stigmatisierung Menschen herabwürdigen, begehen eine handfeste, verfassungswidrige (und im Amt strafbewehrte) Herabwürdigung des Menschen. Statt dass die Behörden und Gerichte die Menschen schützen, wie es ihre vorrangige Pflicht wäre, greifen sie diese aktiv an.

Kurz gesagt: Das Grundgesetz schützt selbst den treuesten Kaiser-Fan vor Willkür – aber die Behörden brechen die Verfassung sehenden Auges, um kritische Geister zu diffamieren. Finde den Fehler! 😉

Reichsbürger Unterlassungsklage

Reichsbürger-Vorwurf: Ultimative Abwehr gegen staatliches Framing
Reichsbürger-Vorwurf: Ultimative Abwehr gegen staatliches Framing

Rechtlicher Status & Autorenschaft

Über den Menschenrechtsverteidiger & Kinderschützer:
Als unabhängiger Experte helfe ich Eltern ehrenamtlich bei akuter Inobhutnahme, im Rückführungsverfahren und bei existenziellen Krisen mit Behörden. Mein Ansatz verbindet fundierten rechtlichen Kinderschutz (Grundgesetz, UN-Kinderrechtskonvention) mit familienpsychologischer Expertise (unterstützt durch Dipl.-Psych. Hicran Taraz, M.A.), um das Kindeswohl rechtssicher und seelisch stabil zu verteidigen.

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