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🛡️ Die zweite Front: Warum das „betreute Klagen“ vor dem OVG enden muss!

Berufung: Schutz vor staatlicher Willkür! Grundgesetzänderung ist Mandatsbruch. Stoppt betreutes Klagen & rettet den Souverän. Komplette Klage hier im Volltext!

Das Verwaltungsgericht Berlin wollte die Akte schließen, indem es meine Klage als ‚rein verfassungsrechtlich‘ abtat. Doch das ist ein kapitaler Fehler in der Statik! Doch wir halten die Statik!

Parallel zur Verfassungsbeschwerde habe ich nun den nächsten Schritt getan: Die Berufung und hilfsweise den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Wir kämpfen an zwei Fronten gegen staatliche Willkür.

Warum? Weil die Wahl kein Freibrief ist, sondern ein öffentlich-rechtlicher Auftrag auf Basis des Bundeswahlgesetzes. Wenn Abgeordnete diesen Auftrag überschreiten, ist das ein Fall für die Fachgerichte. Wir kämpfen hier gegen den Mandatsbruch und den Versuch, uns durch Anwaltszwang (betreutes Klagen) mundtot zu machen. Das ist unser Schutz vor staatlicher Willkür!

In diesem Verfahren geht es um eine fundamentale Frage, die das System bisher krampfhaft umschifft hat: Ist die Wahl ein Blankoscheck oder ein klar definierter Mandatsvertrag?

🖊️ Der Kern: Das Mandat ist ein Vertrag!

Das Verwaltungsgericht behauptet, meine Klage sei eine rein „verfassungsrechtliche Streitigkeit“. Ich sage: Das ist eine unzulässige Verkürzung des Rechtsverhältnisses!

Die Wahl eines Abgeordneten basiert auf dem Bundeswahlgesetz – einem einfachen Gesetz. Damit ist das Mandat ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis. Der Wähler erteilt einen Auftrag, der durch den Eid und das Wahlprogramm inhaltlich begrenzt ist. Wenn der Abgeordnete diese Schranken durch eigenmächtige Grundgesetzänderungen sprengt, bricht er den Vertrag. Das ist eine fachgerichtliche Tatsachenfrage, die das Verwaltungsgericht nicht einfach wegschieben darf!

🚫 Schluss mit dem „betreuten Klagen“!

Ein weiterer Skandal der Statik ist der sogenannte Anwaltszwang vor den Oberverwaltungsgerichten. Ich nenne es beim Namen: Es ist der Versuch eines staatlich verordneten „betreuten Klagens“.

Hier liegt ein eklatanter Wertungswiderspruch vor:

  • Im Betreuungsrecht (§ 1814 Abs. 2 BGB) darf niemandem gegen seinen freien Willen ein Betreuer aufgezwungen werden.

  • Im Prozessrecht will man uns jedoch zwingen, unsere Stimme an einen Anwalt abzugeben, um überhaupt gehört zu werden.

Ich rüge diesen Zwang als verfassungswidrig! Wer die Menschenwürde achtet, darf den freien Willen des Souveräns im Gerichtssaal nicht durch einen Anwaltszwang brechen. Sollte das Gericht dennoch darauf bestehen, habe ich hilfsweise Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Notanwalts beantragt. Wenn der Staat Hürden errichtet, muss er auch die Mittel bereitstellen, sie zu nehmen!

📂 Transparenz der Statik: Die neuen Dokumente

Ich mache jeden meiner Schritte öffentlich. Hier könnt ihr den kompletten Antrag auf Zulassung der Berufung inklusive der Rüge gegen den Anwaltszwang herunterladen:

Downloads (PDF):

⏳ Der Weg der Beharrlichkeit: Zwei Jahre Widerstand

Diese Berufung und die Verfassungsbeschwerde sind nicht im luftleeren Raum entstanden. Sie sind das Ergebnis eines über zwei Jahre währenden, harten Ringens mit der Justiz-Statik.

Was viele nicht wissen: Dieser Weg begann bereits vor zwei Jahren mit dem ersten Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Es folgten:

  1. Die Verweisung nach Berlin: Das System versuchte, die Zuständigkeit zu verschieben.

  2. Die erste Ablehnung: Mein erster PKH-Antrag wurde abgeschmettert.

  3. Der zweite Anlauf: Ein erneuter PKH-Antrag, eine erneute Ablehnung – das System mauerte von Anfang an.

Doch ein Souverän lässt sich nicht durch Ablehnungsbescheide entmutigen. Nach diesem umfassenden Anlauf folgte die endgültige Klage, die schließlich in der mündlichen Verhandlung am 19.02.2026 in Berlin mündete.

Jede Ablehnung, jede Verweisung war nur ein weiterer Beweis für die Notwendigkeit dieses Verfahrens. Wer den Umfang des Mandats und den Schutz vor staatlicher Willkür ernst nimmt, darf vor prozessualen Hürden nicht einknicken. Lest dazu auch meinen detaillierten Artikel über den gesamten Prozessverlauf:

Die Statik der Freiheit lässt sich nicht durch formale Hürden aufhalten. Wir sind der Ursprung der Macht.

Alles ist, wie es ist.

Euer Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha)

Menschenrechtverteidiger

Alexander Emil Schröpfer
Algoraksha – Beschützer aller Wesen

Ich agiere als Menschenrechtverteidiger gemäß UN-Resolution 53/144. Mein Fokus liegt auf der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Schutz des Kindeswohls gegenüber staatlicher Willkür.

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